Eine Zwangsversteigerung wird immer dann anberaumt, wenn eine Geldforderung rechtlich durchgesetzt werden soll. Eine Zwangsversteigerung (Subhastation) ist damit ein Vollstreckungsverfahren und wird per Gesetz und zwar im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt.
Mit einer Zwangsversteigerung soll der Anspruch eines oder mehrerer Gläubiger mit rechtlichen Mitteln durchgesetzt werden. Beispielsweise kann die Bank eine Zwangsversteigerung erwirken, wenn ein Kredit nicht mehr getilgt werden kann. Zunächst gibt es jedoch in der Regel die Möglichkeit, selbst ein Verkauf durch die Eingentümer zu versuchen.
Bei Unterm Hammer geht es auch darum, die Immobilie vor einer Zwangsversteigerung zu bewahren und in einer selbst angesetzten Versteigerung zu veräußern.
Sollte ein Verkauf nicht möglich sein, ist eine Zwangsversteigerung meist der unausweichliche nächste Schritt.